Schießleiter Groß- und Kleinkaliber

Rolle und Bedeutung des Schießleiters (SL)

Unsere Schießleiter tragen die Verantwortung für den sicheren Ablauf eines Trainings oder Wettkampfs. Sie sind nicht einfach nur Aufsicht – sondern die Personen, die den Schießbetrieb organisieren, steuern und im Ernstfall eingreifen. Die Grundlage dafür bilden die Sportordnungen der Verbände sowie die Sicherheitsbestimmungen des Waffenrechts.

Kernaufgaben im Sicherheitsbereich
  • Leitung des Schießbetriebs: Führt Veranstaltungen eigenverantwortlich durch und entscheidet über Start, Ablauf und Ende.
  • Sicherheitsaufsicht: Sorgt dafür, dass alle Schützinnen und Schützen die Sicherheitsregeln einhalten.
  • Eingreifen bei Verstößen: Bei unsicherem Verhalten muss er sofort handeln und den Schießbetrieb ggf. unterbrechen.
  • Einteilung weiterer Aufsichten: Je nach Anlage können zusätzliche Aufsichtspersonen oder Helfer bestimmt werden.
Abgrenzung zur Standaufsicht

Die Standaufsicht ist gesetzlich vorgeschrieben und überwacht den Schießstand. Der Schießleiter hingegen führt die gesamte Schießveranstaltung und trägt die organisatorische und sportliche Verantwortung.

Aufgaben im sportlichen Bereich
  • Organisation von Training und Wettkämpfen: Der Schießleiter plant, strukturiert und begleitet sportliche Abläufe.
  • Vorbereitung der Teilnehmenden: Er unterstützt Schützinnen und Schützen bei der Vorbereitung auf Wettkämpfe.
  • Regelkenntnis: Er kennt die Sportordnungen und sorgt dafür, dass Disziplinen regelkonform durchgeführt werden.
  • Ansprechpartner für Sportfragen: Er beantwortet Fragen zu Disziplinen, Abläufen und Regeln.

Wer jetzt neugierig geworden ist, kann unsere Anlage selbst erleben: Nach vorheriger Anmeldung steht unser Schießstand offen, um die verschiedenen Disziplinen rund um den Schießsport kennenzulernen und sich in Ruhe beraten zu lassen. Der SV Eisingen freut sich über jeden Gast – egal ob Einsteiger, Jugendliche ab 14 Jahren* oder erfahrener Schütze.

*Für Jugendliche ab 14 Jahre gilt:

  • Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule
  • Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.

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